Ausbildungsfremde Tätigkeiten |
Den Hof fegen
oder dem Chef das Auto waschen, Briefe für den Betrieb austragen oder
Einkaufen gehen - das gilt nicht. Ausbildungsfremde Tätigkeiten
brauchen Azubis nicht zu machen, sie können sie verweigern. Aber damit
fangen die Fragen erst an. Denn manche Vorgesetzte sehen das nicht
ein. In Großbetrieben helfen möglicherweise Betriebsrat und
Jugendvertreter oder der / die Ausbildungbeauftragte, aber was tun, wo
es die nicht gibt. Am besten zuerst mit dem Chef ein Gespräch führen –
mit viel Taktgefühl. Dabei in der „Ich-Form“ sprechen und
verallgemeinernde Aussagen über den Betrieb vermeiden. Sachlich auf
die Ausbildungsordnung hinweisen und darauf, dass immer ein Ausbilder
anwesend sein muss. Der kommt nämlich bestimmt nicht mit zum
Brötchenholen. |
Wechsel des Ausbildungsbetriebes |
Wer einen anderen
Ausbildungsbetrieb gefunden hat und aus guten Gründen den Betrieb
wechseln will, muss Einiges beachten. Denn beim bisherigen Betrieb
kündigen darf nur jemand, der den Ausbildungsberuf wechseln oder die
Ausbildung abbrechen will – und das trifft auf Azubis, die nur den
Betrieb wechseln wollen, nicht zu. Sie brauchen einen wichtigen Grund
zur Kündigung. Es ist ein wichtiger Grund, wenn die Ausbildung gar
nicht korrekt durchgeführt wird. |
Berufsausbildungsbeihilfe und
andere Geldquellen
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