E

EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT

Eine eheähnliche Gemeinschaft wird so behandelt wie Ehepaare, das bedeutet, dass der berufstätige Partner für den erwerbslosen Partner aufkommen muss. Sind beide Partner erwerbslos, erhalten beide analog der Bedarfgemeinschaft die "Grundsicherung für Arbeitsuchende".

EINKOMMEN

Die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" und das Sozialgeld (z. B. für Kinder bis zum 15. Geburtstag) soll bei Bedürftigkeit den Lebensunterhalt sichern. Um die Bedürftigkeit zu ermitteln wird eigenes Einkommen und das Einkommen der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" angerechnet. Zum Einkommen zählen:

  • Lohn und Gehalt,

  • Entgeltersatzleistung wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Rente,

  • Zinsen und Kapitalerträge,

  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit,

  • Mieteinkünfte.

Die Einkommensangaben werden überprüft.
 

ERWERBSFÄHIGKEIT

Als erwerbsfähig gilt jeder, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes täglich mindestens drei Stunden einer Arbeit nachgehen kann.

Ausnahmen: Krankheit und dauerhafte Behinderung.

ERZIEHUNGSGELD

Das Erziehungsgeld bleibt anrechnungsfrei, da es zum sog. "privilegierten" Einkommen gehört. Es bleibt deshalb bei der Prüfung, ob eine Bedürftigkeit vorliegt, unberücksichtigt.

F

FALLMANAGER

Als Fallmanager bezeichnet man die persönlichen Betreuer, die sich um eine Gruppe von Arbeitslosen kümmern. Wie bereits im Vorwort angesprochen, wird ein Betreuungsverhältnis von 1 : 75 angestrebt.

Besonders wichtig ist diese Maßnahme für die Betreuung der Jugendlichen, die einen Rechtsanspruch haben auf:

  • Angebot für eine Arbeit,

  • Ausbildung,

  • Eingliederungsmaßnahmen.

Dieser Rechtsanspruch lässt sich ohne Eingliederungsplan und ohne intensive Zusammenarbeit mit dem Fallmanager nicht verwirklichen.

Das Fallmanagement-Konzept folgt internationalen Erfahrungen, wonach dies ein Weg sein kann, Langzeitarbeitslosigkeit zielgerichtet zu bekämpfen.
 

G

GEMEINNÜTZIGE ARBEIT

Zumutbar sind für Empfänger der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" auch Arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen. Die betroffenen Personen erhalten eine Entschädigung von 1 Euro je Stunde, die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Die Wohlfahrtsverbände haben bereits angekündigt, dass sie mehrere tausend neuer Jobs auf dieser Basis schaffen wollen, um Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit zu geben, Arbeitserfahrung zu sammeln.

I

INFORMATIONEN

Die Bundesagentur für Arbeit hat für Fragen zu dem Antrag auf "Grundsicherung für Arbeitsuchende" eine Service-Hotline geschaltet. Unter dieser Service-Hotline, die unter 01801 012012 zu erreichen ist, sind Montags - Freitags 8:00 - 18:00 Uhr zum Ortstarif Experten erreichbar, die bei Problemen bei dem Antrag auf "Grundsicherung für Arbeitslose" weiterhelfen.

K

KRANKENVERSICHERUNG

Bisher privat versicherte Arbeitnehmer/innen, die nun die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" beziehen, müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dies ist mit den zuständigen Agenturen für Arbeit abzuklären.

KRANKHEIT

Im Krankenfall wird die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" bis zu sechs Wochen weiter gezahlt. Dabei ist zu beachten, dass die betroffenen Personen verpflichtet sind, den zuständigen Träger unverzüglich über die eingetretene Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlicher Dauer zu informieren. Hierzu muss auch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden

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Aktualisiert  am Samstag, 29 August 2009