Als Fallmanager bezeichnet man die persönlichen Betreuer, die sich um
eine Gruppe von Arbeitslosen kümmern. Wie bereits im Vorwort
angesprochen, wird ein Betreuungsverhältnis von 1 : 75 angestrebt.
Besonders wichtig ist diese Maßnahme für die Betreuung der Jugendlichen,
die einen Rechtsanspruch haben auf:
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Angebot für eine Arbeit,
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Ausbildung,
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Eingliederungsmaßnahmen.
Dieser Rechtsanspruch lässt sich
ohne Eingliederungsplan und ohne intensive Zusammenarbeit mit dem
Fallmanager nicht verwirklichen.
Das Fallmanagement-Konzept folgt internationalen Erfahrungen, wonach
dies ein Weg sein kann, Langzeitarbeitslosigkeit zielgerichtet zu
bekämpfen.
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